PROJEKTANGEBOTE
IN HAMBURG
-Sprühen an legalen Plätzen, Schulung durch Sprayer untereinander,
Hilfe bei der Suche nach legalen Sprühflächen.
-Breakdance Training.
-Einkauf von Farbdosen, Künstlerbedarf und Trainingskleidung
zu besonderen Konditionen, die voll an die Szene weitergegeben
werden.
-Suche nach erfahrenen Anwälten, die gegen möglichst geringes
Honorar arbeiten, um hohe zivilrechtliche Forderungen zu reduzieren.
-Begleitung zu Gerichtsterminen und Polizeivernehmungen auf
Wunsch des Sprayers.
-Vorgezogener Täter- Opfer- Ausgleich/Schadenswiedergutmachungen,
um Gerichtsverfahren und zivilrechtliche Forderungen zu vermeiden.
-Täter- Opfer- Ausgleich/Schadensregulierung durch Eigenarbeit.
-Beratung Geschädigter, um Sachschäden zu mindern oder zu beseitigen,
um Straf- oder Zivilprozesse zu vermeiden.
-Hilfestellung bei der Wohnungssuche, Beantragung von Sozialhilfe,
Wohngeld, BAFöG, Schuldenberatung usw in Zusammenarbeit mit
den entsprechenden Ämtern.
-Ableistung von Arbeitsauflagen.
-Kontaktpflege zu anderen Jugendhilfeträgern zwecks Vernetzung.
-Bereitschaft zur Mitwirkung an gemeinsam organisierten Großveranstaltungen.
-Gemeinsame Aktionen und Kurzreisen in andere Bundesländer und
dem Ausland zu Aktionen und Großveranstaltungen der Hip Hop
Bewegung.
-Hilfe bei der Suche nach Schlafplätzen für Jugendliche/ Jungerwachsene
aus anderen Bundesländern und dem Ausland.
-Elternarbeit in Form von Einzelhilfen und Elternstammtisch.
-Sendeplatz im OFFENEN KANAL HAMBURG-RADIO, um über den Bereich
HIP HOP zu berichten, Musik- Produktionen einzelner/Gruppen
vorzustellen mit der Zielrichtung, Graffiti zu entkriminalisieren
und die kreativen Aspekte der multikulturellen Bewegung als
Kontrast zur den rechtsradikalen Tendenzen mancher Jugendgruppen
darzustellen.
-Medienarbeit, um die kreativen Aspekte der HIP HOP Bewegung
zu verbreiten und für die positiven Werte der Jugendlichen Freiräume
zu schaffen, statt Jugendliche und ihre Straftaten herauszustellen.
-Überparteiliche Arbeit, um die zivilrechtlichen Forderungen
der Geschädigten gegenüber minderjährigen Straftätern auf eine
Höchstsumme zu begrenzen, den Täter-Opfer- Ausgleich vor Strafverfolgung
und Bestrafung zu setzen. |