Vom Graffiti
- Projekt zum HIP HOP HAMBURG e.V.
Einleitung:
Am 01.06.89 begann ich in der Baubaracke vor dem U- Bahnhof
Uhlandstraße offene Kinder- u. Jugendarbeit für den TREFF e.V.
anzubieten. Der Standort der Baracke war für die Jugendarbeit
ideal, allerdings nur ein Notbehelf, da sie auf einer ausgewiesenen
Grünfläche stand.
Der in unmittelbarer Nähe gelegene Spielplatz wurde für unsere
Aktivitäten einbezogen. Die Raumaufteilung war optimal und bot
Rückzugsmöglichkeiten für Kleingruppen für selbstbestimmte Aktivitäten
und für Großveranstaltungen.
Durch einen Jugendlichen aus Hohenfelde, der für sich und seine
Freunde eine legale Wand für Graffiti suchte, kam das Graffiti-
Projekt zustande. Später kamen auch die S- Bahn- Surfer hinzu.
Der Standort der Baracke und die große Mobilität der Sprayer
waren ausschlaggebend, daß das Projekt zunehmend überregionaler,
dann internationaler wurde.
l990
... nahm die Surfer- Szene rasant ab.
... wurde die ABM verlängert.
l991
... gestalteten wir maßgeblich eine Graffiti-Sonderausstellung
im Museum Altona, die bis Ende Mai laufen sollte, wegen des
großen Besucherstroms 14tägig bis Mitte September verlängert
wurde.
... meldete sich die Stadtverwaltung Florenz, die bat, man möge
bei ähnlichen Projekten ihre Sprayer auch berücksichtigen.
... gab es keine sogen. "Corner" (Surfer- Treffpunkte) mehr,
da die Verkehrsbetriebe, und ich keine Informationen an die
Presse über S- Bahn- Surfer gaben.
... sprühten wir zum 3. intern. Leitungsbau-Congress in Hamburg
den Bauzaun am Flughafen an.
... lief die Sondergenehmigung für den Standort der Baracke
ab.
... wurde über den Nachtragshaushalt des Senats eine Planstelle
für mich geschaffen und der Bau eines Hauses auf dem Gelände
der Schule Ifflandstraße bewilligt.
l992
... war das Haus bezugsfertig und die Baracke (von uns Graffiti-
Villa genannt) wurde abgerissen.
... nahmen Schweizer Sprayer über eine Werbegrafikerin aus dem
Kanton Luzern auf, die mit Paris vernetzt sind.
... waren wir in Bern zur CD- Taufe im Stufenbau zur JAM (Hip
Hop Party).
... wurde die Vernetzung zwischen Luzern und Florenz erreicht.
... wurde im November eine Mitarbeiterin eingestellt.
... wurde die AB-Kraft des HVVs mit Graffiti vertraut gemacht
für das HVV- Graffiti- Projekt.
... wurde in Verbandsarbeit mit dem Projekt "laß 1000 Steine
rollen" das Parkhaus Mümmel- mannsberg besprüht. TREFF übernahm
die Schirmherrschaft. ... sprühten wir an unseren legalen Wänden
in allen Bezirken Hamburgs zum Thema Drogen.
l993
... kamen Kontakte zu Sprayern aus Holland hinzu, die l994 durch
einen Wettbewerb in Emden ausgebaut werden konnten.
... sprühten wir für "l00 Jahre Kriminalmuseum" für die Polizei.
... wurde ich vom Graffiti- Projekt Luzern eingeladen, ein Referat
über die Entstehung unseres Projektes zu sprechen, von den Schwierigkeiten
im Umgang mit Behörden und wie in Deutschland juristisch mit
Sprayern umgegangen wird.
... wurde die Verbandsarbeit am Parkhaus fortgesetzt, diesmal
unter der Schirmherrschaft vom Verein Hilfe für alkoholgefärdete
Kinder und Jugendliche e.V. , Projekt "laß l000 Steine rollen".
... platzierten sich 22 Sprayer aus dem Projekt für den HVV
Wettbewerb.
... nahmen wir bei einer Aktion in Dresden teil, die unter dem
Motto BUNTE REPUBLIK NEUSTADT viele soziale Einrichtungen zu
einem Volksfest zusammenbrachte. Wir brachten Sprayer aus Bremen
mit, die in den Ferien zu uns kamen.
... wurde der Kontakt zum Haus der Jugend BERG AM LEIM
München aufgebaut.
... wurde der Kontakt zu West- u. Ostberlin aufgebaut,Vernetzung
mit der sogen. SWAT- POSSE.
... durch die hinzugekommene Kinderarbeit gab es für die Stadtteiljugendlichen
und die Sprayer nur noch den Mehrzweckraum, somit keine Rückzugsmöglichkeiten
und Sprühmöglichkeiten bei schlechtem Wetter (Auftragsarbeiten).
Die unterschiedlichen Konzepte taten ein Übriges.
Inzwischen kommen die Sprayer aus dem Großraum Hamburgs und
aus den unmittelbaren Randgebieten der benachbarten Bundesländer.
Es sind rd 300 Personen, davon sind 8 weibliche Jugendliche/Heranwachsende.
Aus den anderen Bundesländern und dem benachbarten Ausland kommt
ca die gleiche Anzahl hinzu.
Auch hier ist der Anteil weiblicher Sprayer verschwindend gering.
1994
... kamen Sprayer aus Frankreich hinzu.
... wurde sich an der Europäischen Drogenpräventionswoche, die
unter dem Motto "z.B. HIP HOP" stand, beteiligt.
... kam der Wunsch auf, einen eigenen Verein zu gründen.
... wurde mit dem Künstler Fareed Armaly aus N.Y. ein Video
und Wände für die Sammlung Schürmann "Kunst und Gegenwart der
Fotografie" erstellt. Die Ausstellung lief vom 09.12.94- 12.02.95.
... wurde mit inzwischen erwachsenen Sprayern und der Mutter
eines Sprayers der Verein HIP HOP HAMBURG e.V. gegründet,
um sich auszugliedern und eigene Räume anzustreben.
1995
... kamen Sprayer aus Norwegen, Dänemark, der Tschechoslowakei,
L.A. als Gäste hinzu.
... kam die erste Anfrage aus Australien.
... schränkte der TREFF e.V. die Graffiti- Arbeit stark ein.
... wurde das Anerkennungsverfahren als Träger der freien Jugendhilfe
gestellt.
... wurde mit einem Jugendprojekt in Dresden eine gemeinsame
Graffiti- Aktion geplant.
... wurde der Verein Hilfe für alkoholgefährdete Kinder und
Jugendliche e.V. für die Trägerschaft gewonnen, damit die erforderliche
Planstelle für Graffiti beantragt werden kann.
... hat der Trägerverein die erforderlichen Anträge für den
HIP HOP HH e.V.gestellt.
1996
... wurde die Graffitiarbeit im TREFF e.V. durch den Vorstand
eingestellt.
... wurde das Kooperationsprojekt mit dem Projekt "laß 1000
Steine rollen" in Mümmelmannsberg, vom Verein für alkoholgefährdete
Kinder u. Jugendliche e.V. begonnen.
... erstmalig sachverständig beim Jugendstrafgericht in Bayern
zur Graffiti- Szene ausgesagt.
... Erlebniskurzreisen mit Jugendlichen in Bremen, Dortmund,
Aschaffenburg u. Bielefeld ausgebaut.
... fand die Veranstaltung im Rahmen der Städtepartnerschaft
mit Dresden statt.
... vom Jugendstrafgericht Leipzig als Zeugin der Szene angefordert.
... nahm die Szene aus Lüneburg anläßlich einer Massenanklage
(31 Angeklagte) Kontakt zum Verein auf, bat um Vermittlung von
Strafverteidigern.
... eigene Räume für das Pilotprojekt gefunden und ausgebaut.
... Bewährungshilfe übernommen.
1997
... Ausflüge, Wochenendfahrten nach Köln, Düsseldorf, Dortmund,
Essen, Bielefeld, Bremen u. Hannover.
... Planung einer gemeinsamen JAM in Dreden m. Jugendhaus Pohlis.
... Panungshilfe und Mitwirkung an einer JAM Bielefeld.
... Tagesseminar in Erfurt, Arbeit & Leben über Aufgeben der
JGH, Aufgaben des Anwaltes, ÖRA und Rechte bei der Polizei.
... Kontaktaufbau zur JGH Halle, Erfurt, Dortmund, Lüneburg
u. Bremen.
... Mitwirkung am Graffiti- Faltblatt im JIZ.
... Prozeßbegleitung im Graffitisammelverfahren Lüneburg (insgesamt
35 Anklagen, Gesamtschaden mehrere Millionen).
... Anfragen wg. Diplomarbeiten aus Erfurt, Dreden, Köln, Ungarn
u. Slovakien.
... Beratung und Vermittlung von Anwälten aus Frankfurt, München,
Düsseldorf, Essen, Bielefeld, Hamburg, Kiel, Bremen.
... Bewährungshilfe übernommen.
... JAM organisiert mit Sprayern aus Lübeck.
... Beteiligung am Arbeitstreffen der JGH Hamburg.
1998
... Besuch einer Graffiti- Gruppe aus Thüringen.
... Besuch aus der Schweiz, Dänemark, Frankreich.
... Anfrage für eine Pädagogikarbeit aus Ungarn.
... Besuch in Dresden, Bielefeld, Kiel, Itzehoe.
... Beratung von Anwälten in München, Bremen, Frankfurt, Hamburg,
Bielefeld, Essen, Dortmund, Lüneburg.
... Beendigung des Massenprozeßes in Lüneburg.
... Dachgestaltung des Briefzentrum Hamburg.
... Verein Hilfe für alkoholgefärdete Kinder und Jugendliche
e.V. beendet die Trägerschaft für das Kooperationsprojekt.
... ab 01.04.98 arbeitet HIP HOP HAMBURG e.V. eigenständig ohne
Träger.
... der Geschäftsführer des ehemaligen Trägervereins arbeitet
ehrenamtlich als Geschäftsführer für HIP HOP HAMBURG e.V.
Problembeschreibung der Jugendlichen:
Graffiti ist kein schichtenspezifisches, eher ein gesellschaftliches
Problem. Auffallend ist der hohe Anteil männlicher Jugendlicher
u. Heranwachsender.
Graffiti ist nicht bestimmten sozialen Schich- ten oder Nationen
zuzuordnen, aber ausländische Jugendliche leiden zunehmend unter
besonderer Statusunsicherheit und mehrfachen Ausgrenzungsmechanismen,wie
z.B. intensiverem Anzeige- verhalten, heftigere gerichtliche
Sanktionen und verschärften Ausländergesetzen.
Das Diversionsprogramm greift häufig nicht, weil diese Jugendlichen
sich kontrollierenden und sanktionierenden Maßnahmen entziehen
und somit schnell Gefahr laufen, aus der Bindungslosigkeit erneut
straffällig zu werden.
Die Zeitspanne vom Zeitpunkt der Straftat bis zur Gerichtsverhandlung
ist zu lang, so daß Sanktionsandrohungen oft ins Leere gehen.
Hinzu kommt die Schwierigkeit, zwischen Straf- u. Zivilrecht
zu unterscheiden. Die Einstellung mangels öffentl. Interesses
oder wg. Geringfügigkeit wird häufig als Freispruch gewertet,
dadurch zivilrechtliche Forderungen ignoriert und somit rechtliche
Möglichkeiten für einen TOA oder außergerichtliche Schadensregulierung
vernachlässigt, der die Zukunftsperpektiven des Betreffenden
gesichert hätte.
Die Scham der Eltern über ihr straffällig gewordenes Kind macht
sie oft handlungsunfähig, so daß der Jugendliche sich immer
weniger angenommen fühlt, sich in selbstgewählte Netzwerke zurück
zieht und unter Umständen erneut straffällig wird.
Hinzu kommt bei Jugendlichen der 2. Ausländergeneration der
"Kulturschock". In ständiger An- Spannung beiden Kulturen gerecht
werden zu müssen, werden sie in keiner heimisch, was letztlich
dazu führt, daß sie sich familiären Bindungen mehr und mehr
entziehen und somit wesentliche Hilfen und materielle Unterstützung
wegfallen und sie in die Obdachlosigkeit getrieben werden.
Weibliche ausländische Jugendliche leiden zusätzlich unter der
repressiven Familienpolitik, tradierten Rollenerwartungen bei
gleichzeitigem, fehlenden Familienrückhalt besonders.
Tätigkeitsbereich:
Auflistung f. Juli l994:
a. Einzelhilfen:
Begleitung zu Polizeivernehmungen: 7
gemeinsames Abfassen einer Wehrdienstverweigerung: 9
Kontakte zur Hamburger Hochbahn/Tel od. Schriftsätze: 7
JGH: 2
Sozialpsychiatrischer Dienst: l
Arbeitsauflagen: 6
Empfehlungen f. Dringlichkeitsschein: 1
Notunterbringung obdachloser Jungerwachsener: 3
vorgezogene Schadensregulierung: 12
Sozialamt: 3
Einkäufe v. Farbdosen m. Jugendlichen: 11
Erteilung v. Einkaufsscheinen f Dosen: l56 /Künstlerbedarf:
21
Elterngespräche (persönl. oder telef.): 6
Suche nach Anwälten: 3
Beratung: andere Jugendhilfeeinrichtungen: 4 (3 HH, l Geesthacht)
Wohnungsbaugesellschaft GWG Bürgerverein Hohenfelde, Wache 31
b. Gruppenarbeit:
Grillaktionen am Eichbaumsee: 4
Jugendzentrum Geesthacht: 2
Graffiti- Aktionen: 8
Video- Club: 3
Diskussionsrunden: 8
Koch-/Back- Aktionen: 8
Medienkontakte: 3 (Printmedien: 2, ARD: l)
Ratsuchende aus dem Bundesgebiet: 14 (davon 3 Anwälte)
Monatsbericht 07/97:
a. Beratung u. Einzelfallhilfe:
Tel. 159, davon 49 wg. Polizeivernehmungen, 36 wg. bevorst.
Hauptverhandl. und restl. wg. Streitereien u. Wandproblemen
an/ um Wände(n), Handy- Anfragen wurden nicht notiert!
aufsuchende Arbeit: 7
Mitwirk. u. Beteiligung an Projekten u. Veranstaltungen anderer
Träger/ Einrichtungen: 5
Hausbesuche: 2, Krankenbesuche 4
Mitarbeiterbesprechungen: 8
Perspektiven, Planungen:
Renovierung vorantreiben, was sich zunehmend schwieriger gestaltet,
viele wg. des Wetters absagen, andere mit den Vorbereitungen
für die Ausbildung beschäftigt sind und/ oder nicht mehr sprühen
wollen oder dafür keine Zeit mehr haben. Die Telecom ist immer
noch nicht dagewesen!!!!
b. Gruppenarbeit:
neue Trennwände ziehen, Einkäufe f. Projekt, zwischengelagerte
Gegenstände einlagern.
2x Fotogruppe, 6x Kochen f. Stadtpark u. 4x Eichbaumsee,
Ferienreise- Möglichkeiten f. 2. Ferienhälfte beraten,
Eichbaumsee m. 4/4/7 Personen,
6 Einrichtungen vorgestellt, mit denen man kostengünstig verreisen
kann,
Anfrage von 18 Jugendlichen,
Vorgespräche für NDR III, für RUND UM DEN MICHEL,
Treffen wg. Graffiti- Faltblatt
Beratung Geschädigter 19
Projektangebote in Hamburg:
Sprühen an legalen Plätzen, Schulung durch Sprayer untereinander,
Hilfe bei der Suche nach legalen Sprühflächen.
Breakdance Training.
Einkauf von Farbdosen, Künstlerbedarf u. Trainingskleidung zu
besonderen Konditionen, die voll an die Szene weitergegeben
werden.
Suche nach erfahrenen Anwälten, die gegen möglichst geringes
Honorar arbeiten, um hohe zivilrechtliche Forderungen zu reduzieren.
Begleitung zu Gerichtsterminen und Polizeivernehmungen auf Wunsch
des Sprayers.
Vorgezogener Täter- Opfer- Ausgleich/Schadenswiedergutmachungen,
um Gerichtsverfahren und zivilrechtliche Forderungen zu vermeiden.
Täter- Opfer- Ausgleich/Schadensregulierung durch Eigenarbeit.
Beratung Geschädigter, um Sachschäden zu mindern oder zu beseitigen,
um Straf- oder Zivil- prozesse zu vermeiden.
Hilfestellung bei der Wohnungssuche, Beantragung von Sozialhilfe,
Wohngeld, BAFöG, Schulden- beratung usw in Zusammenarbeit mit
den entsprechenden Ämtern.
Ableistung von Arbeitsauflagen. Kontaktpflege zu anderen Jugendhilfeträgern
zwecks Vernetzung.
Bereitschaft zur Mitwirkung an gemeinsam organisierten Großveranstaltungen.
Gemeinsame Aktionen und Kurzreisen in andere Bundesländer und
dem Ausland zu Aktionen und Großveranstaltungen der Hip Hop
Bewegung.
Hilfe bei der Suche nach Schlafplätzen für Jugendliche/ Jungerwachsene
aus anderen Bundes- ländern und dem Ausland.
Elternarbeit in Form von Einzelhilfen und Elternstammtisch.
Sendeplatz im OFFENEN KANAL HAMBURG- RADIO, um über den
Bereich HIP HOP zu berichten, Musik- Produktionen einzelner/Gruppen
vorzustellen mit der Zielrichtung, Graffiti zu entkrimina- lisieren
und die kreativen Aspekte der multikulturellen Bewegung als
Kontrast zur den rechtsradikalen Tendenzen mancher Jugendgruppen
darzustellen.
Medienarbeit, um die kreativen Aspekte der HIP HOP Bewegung
zu verbreiten und für die positiven Werte der Jugendlichen Freiräume
zu schaffen, statt Jugendliche und ihre Straftaten herauszustellen.
Überparteiliche Arbeit, um die zivilrechtlichen Forderungen
der Geschädigten gegenüber minder- jährigen Straftätern auf
eine Höchstsumme zu begrenzen, den Täter- Opfer- Ausgleich vor
Straf- verfolgung und Bestrafung zu setzen.
Konzept:
Alle Angebote sind Anfrage- oder Antragsangebote, d.h. jeder
kann nach seinen Fähigkeiten mit vorhandenen Mitteln und Möglichkeiten
seine Freizeit in Eigenverantwortung gestalten und Hilfestellung
abfordern, bzw soll befähigt werden, dieses zu können.
Grundsätzlich ist die Nutzung kostenlos.
In Ausnahmefällen richtet sich die finanzielle Beteiligung nach
der "Vermögenslage" des Einzelnen.
Es gibt vier elementare Regeln, die für alle verbindlich sind:
1. Alle Personen haben den gleichen Wert, aber unterschiedliche
Fähigkeiten.
Keiner darf aufgrund seiner Herkunft, Aussehens oder mangelnden
Fähigkeiten diskriminiert werden.
2. Gewalt als Mittel der Auseinandersetzung wird abgelehnt.
3. Der Konsum von Drogen (ausgen. Tabak) ist unerwünscht.
4. Keiner wird abgewiesen oder auf Dauer ausgegrenzt.
Organisation und Planung liegen bei den Jugendlichen und mir
als Team. Darüber hinaus bin ich in Notfällen abends zwischen
22,00 und 24,00 Uhr privat telefonisch zu erreichen.
Alle Jugendlichen des Vereins oder des Projektes haben deshalb
auch meine Telefonnummer und können notfalls eine Nachricht
auf dem Anrufbeantworter hinterlassen und/ oder um Rückruf bitten.
Die parteilich ausgerichtete Jugendarbeit wird nur dann eingeschränkt,
wenn ein weiterer Jugendlicher oder mehrere beteiligt sind.
Sind Konflikte schwerwiegender, wird auf entsprechende Jugendhilfeeinrichtungen
(Beratungsstellen) oder Anwälte verwiesen, damit Rechte weiterer
Beteiligten nicht geschmälert werden. Gemeinsam erstellte Schriftstücke
werden dem Jugendlichen ausgehändigt. Er entscheidet, ob er
sie absenden will oder nicht.
Aufzeichnungen werden nur im erforderlichen Umfang und mit Einverständnis
des Jugendlichen gemacht.
Es gibt keine Mitteilungen an Dritte ohne seine Zustimmung.
Aktenführung wird möglichst vermieden, um zu verhindern, daß
vertrauliche Unterlagen in falsche Hände geraten.
Jugendliche werden ermutigt, zu entsprechenden Behörden Kontakt
aufzunehmen, die für sie zuständig sind (JGH, Amt f. Jugend
usw), obwohl dies oft verweigert wird.
In Verhandlungen wird sachverständig Auskunft erteilt, was in
der Szene möglich oder üblich ist, die Funktion einer Schriftsachverständigen
wird abgelehnt, da Graffitischriftzüge nicht gutachterlich
beurteilt werden können.
Das wird inzwischen auch von der Schriftsachverständigen
des BKA (Bundeskriminalamtes), Abt. KT 5, bestätigt. Sie
gibt an, daß die Schriftsachverständigen der LKAs
(Landeskriminalämter) über den gleichen Wissensstand
verfügen müssen, da diese mit dem BKA in Kontakt sind.
Niederlagen oder Erfolge werden gemeinsam "überstanden" und
stärken den Jugendlichen für eine weitere Zusammenarbeit.
Richterliche Weisungen nach dem Kinder- u. Jugendhilfegesetz
werden nur auf Wunsch des Jugendlichen übernommen. Hip Hop ist
ein nonverbales Mittel der Verständigung unter Jugendlichen,
das auch ohne gemeinsame Sprache verstanden und weltweit gelebt
und erlebt wird.
Vorurteile, Berührungsängste oder Sprachhindernisse werden durch
gemeinsames Handeln abgebaut, Aspekte anderer Kulturen gewaltfrei
und spielerisch weitergetragen und neue, gemeinsame Ziele geschaffen,
völkerverbindende Gemeinsamkeiten entdeckt und gelebt.
Spannungen und Aggressionen werden durch bildnerisches Gestalten,
Tanz und Musik abgebaut, statt Gewalt anzuwenden oder sich mit
Drogen "zuzumachen."
Man kann dabeisein ohne mitmachen zu müssen, sich mit Freunden
treffen, ohne sich produzieren zu müssen.
Die Jugendlichen lernen über Antragsangebote Bedürfnisse in
Worte zu fassen und sich Mehrheiten zu suchen, um so ihre Wünsche
durchzusetzen. Die dadurch erworbenen lebens- praktischen Fähigkeiten
sollen Starthilfe und Rückhalt für die Zukunftsorientierung
sein, um auf sich selbst zu vertrauen, statt auf Sozialhilfe
zu bauen oder sich durch Konsum von Drogen der gesellschaftlichen
Verantwortung zu entziehen.
Barbara Uduwerella |