Hamburg,
den 14.12.98
Betr: Graffiti-Faltbblatt des LKA Düsseldorf.
Verletzung der Urheberrechte durch die Ermittlungsgruppe(EG)-Graffiti
Hamburg
Um Kosten zu sparen und um Klarheit zu schaffen, teile ich allen
mit, daß ich nichts von den Verletzungen der Urheberrechte durch
die EG-Graffiti Hamburg wußte und diese auch nicht billige.
Man kann sich Seitens der EG-Graffiti auch nicht herausreden,
daß man nichts von Urheberrechten weiß, da jeder Polizist in
der Polizeischule davon Kenntnis erhält.
Beweis:
Wenn eine Gruppe Sprayer am Computer arbeitet und einer läd
sein Zeichenprogramm bei seinem Freund auf die Festplatte, um
gemeinsam arbeiten zu können, wird im Falle einer Hausdurchsuchung
bei der Software-Firma eine Meldung gemacht, daß eine Person
die Urheberrechte verletzt habe und diese Person kriegt Probleme.
Zur Vorgeschichte:
Die EG-Graffiti hatte Sozialarbeiter eingeladen ein Info-Faltblatt
zum Thema Graffiti gemeinsam zu erarbeiten. Die Idee fand ich
gut. Ich wäre gern gekommen, aber ICH erhielt keine Einladung,
aus welchem Grund auch immer.
Am 15.02.96 begann ich mit der Graffiti Arbeit im Rahmen der
Pilotphase. Der Trägerverein und auch der HIP HOP HAMBURG e.V.
haben einen neuen Anlauf genommen, weil Information auch Prävention
sein kann.
Das Jugendinformationszentrum hat zu einem Arbeitskreis eingeladen,
um mit fachlicher Beratung durch den HIP HOP HAMBURG e.V. ein
Faltblatt zu erstellen, was Jugendliche über die Folgen des
illegalen Sprayens informieren sollte.
Die Textvorlage wurde von mir erstellt, die Zeichnung von einem
Kunststudenten unseres Vereins. In gemeinsamer Arbeit wurden
wenige Passagen leicht umformuliert.
Die EG-Graffiti teilte mit, daß sie keinen Wert darauf legen
würde, im Impressum erwähnt zu werden. Weil wir glaubten, daß
die Zeichnung nur für Hamburg eingesetzt wird und die SOKO (EG-Graffiti)
nicht im Faltblatt erwähnt wird, haben wir es auf unser Graffiti-
Projekt zugeschnitten.
Eigenmächtig wurde die Karikatur des Polizisten, der überzogen
als bulliger, wütender Polizist dargestellt wurde, herausgenommen
und die Polizistin eingefügt, ohne den Künstler um Genehmigung
zu fragen.
Da hatten wir erstmalig auf die Verletzung der Urheberrechte
hingewiesen.
Die Polizei stand nachher doch im Impressum und die Soko konnte
nicht abwarten, bis das Jugendinformationszentrum dieses Faltblatt
und die Hotline der Presse vorstellt, sondern haben das Faltblatt
vorgestellt, als wäre es eine Eigenproduktion der EG-Graffiti
Hamburg.
Das hatte schon in Hamburg zu Irritationen geführt, weil Sprayer
glaubten, ich würde meine parteiliche Jugendarbeit aufgegeben
haben und die Hotline wäre von der EG-Graffiti installiert worden.
Nun hatte ich in den vergangenen Tagen zunehmend Anrufe von
Sprayern aus Kassel, Düsseldorf, Dortmund, Hagen, Minden, Köln
und Bielefeld, die mich genauso entsetzt fragten, was der HIP
HOP HAMBURG e.V. mit der EG-Graffiti und dem LKA Düsseldorf
zu tun habe.
Ich wäre Euch Lesern dankbar, wenn Ihr den Writern mitteilen
würdet, daß sich an meiner Parteilichkeit nichts geändert hat.
Wir haben dem LKA Düsseldorf schriftlich, per Fax, untersagt,
mit diesem Faltblatt zu werben.
Wenn wir Faltblätter mit unserem Namen erstellen, dann steht
unser Name auch im Impressum. Das heißt, wir sind nicht abgeneigt,
für die, die uns bezahlten, auch Faltblätter zu erstellen. Wir
würden dieses gegen Bereitstellung von legalen Flächen oder
gegen Honorare sogar gern tun, aber wir lassen uns nicht von
der EG-Graffiti heimlich in die "kreativen Taschen oder Koffer"
greifen!
Die EG-Graffiti aus Hamburg hat es nicht für nötig gehalten
sich zu entschuldigen. Sie macht jetzt wohl von ihrem Aussageverweigerungsrecht
Gebrauch.
In der Anlage eine Eigenproduktion der EG-Graffiti aus Hamburg,
die zu erheblichen Anfragen geführt hat.
Die "tags" sind spiegelverkehrt
abgedruckt, aber das kann man locker wegstecken, es geht nur
um grottenschlechte "tags", die entspiegelt auch nicht mehr
hergeben.
Problematischer ist die Anwendung des Begriffs "gesamtschuldnerische
Haftung". Er ist in diesem Fall sachlich falsch und zivilrechtlichen
Konsequenzen sind zweifelhaft.
Wer eine Verschmutzung oder einen Sachschaden verursacht, muß
für die Beseitigung zivilrechtlich haften. Da zahlt auch keine
Versicherung!
Ein Sprayer muß nicht für Vorschäden aufkommen, wenn er diese
nicht verursacht hat, ebenso haftet er auch nicht für nachfolgende
Schäden, wenn seine Mittäterschaft nicht bewiesen ist oder nachweislich
nicht beteiligt war.
Eine gesamtschuldnerische Haftung besteht dann, wenn man an
der Planung und an der Durchführung einer Straftat beteiligt
war. Es ist unerheblich, ob man "Schmiere" gestanden oder gemalt
hat. Mitgegangen, mitgefangen! Es kann durchaus passieren, daß
der Schmieresteher den ganzen Zug zu bezahlen hat und keine
Dose benutzt hatte.
Ich weise in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, daß es
die ÖRA (= öffentliche Rechtsauskunft) gibt, wo man sich für
geringe Gebühren Rechtsberatung holen kann. Ansonsten kann man
über die örtlichen Anwaltsvereine nach Anwälten Fragen, die
Straf- u. Zivilrecht als Schwerpunkt gewählt haben. Vorher nach
den Kosten fragen!
Wir versuchen Sprayern bei den Schadensregulierungen zu helfen
und verfügen über Reinigungsmittel, mit denen man unerwünschte
Lack- oder Markerbeschriftungen in den meisten Fällen rückstandslos
entfernen kann.
Wer die Beratung wünscht, kann uns telefonisch,
in der Zeit von 16.00- 20.00 Uhr, montags, mittwochs, freitags
und nach Absprache erreichen unter:
Tel: 040-432 54 500,
Fax: 040-432 54 501
oder in dringenden Fällen über
Mobil: 0177-28 35 871 erreichen.
UDU |